Erinnerungen an Lauenbrunn von Kurt Schüttler


Standesamt und Standesbeamte von Lauenbrunn 

Bei der Beschreibung des Kirchen- und Schulwesens wurde deutlich, wie groß die Bedeutung der Kirche war und auch allgemein das Leben der Menschen bestimmte. Alle Beurkundungen des Personenstandes wie Geburten, Sterbefälle und Heiraten wurden von den Pfarrern in den Kirchenbüchern beurkundet. Die Verheiratung konnte nur kirchlich erfolgen, und erst unter Bismarck wurde 1874 die Zivilehe eingeführt. Die danach neugebildeten Standesämter beurkundeten seitdem alle Personenstandsfälle, und die kirchliche Trauung wurde damit zu einer freiwilligen Zeremonie, die sich meist an die standesamtliche Trauung anschloß. Die Standesbeamten waren gemeindliche Ehrenbeamte und erhielten für ihre Tätigkeit nur eine kleine Aufwandsentschädigung. 

Erster Standesbeamter wurde am 1. Oktober 1874 der Kaufmann Friedrich Mikesky, anschließend der Arzt Dr. Böer. Herr Böer verstarb 1891 und deshalb übernahm wohl Herr Mikesky das Amt wieder für einige Jahre. 1893 wurde der Kaufmann Julius Reich Standesbeamter. Er führte das Amt bis 1922. In diesem Jahr ging es auf den Sohn Erich Reich über. Das Standesamt befand sich anfänglich jeweils in der Wohnung des Standesbeamten. In neuerer Zeit erhielt es einen eigenen Raum in der alten Post. Zum Standesamt Lauenbrunn mit Sackerau gehörten auch Raatz, Petershagen und Oberjohnsdorf. Der letzte deutsche Standesbeamte Erich Reich führte sein Amt auch während der "Polenzeit" weiter und beurkundete alle Personenstandsfälle im deutschen Bereich bis zur Vertreibung. 

Erich Reich geb. 1889 gest. 1965
Erich Reich geb. 1889 gest. 1965