Erinnerungen an Lauenbrunn von Kurt Schüttler


Die Verfassung und Verwaltung unserer Heimat 

Bevor Friedrich der Große Schlesien in Besitz nahm, herrschten die "Stände" im Rahmen der ihnen von der Oberhoheit des Landesfürsten verbliebenen Rechte. Die drei Stände waren: 

  1. Die Kirche, vertreten durch das Kloster Heinrichau
  2. Die Stadt Münsterberg (als Besitzer des Rittergutes Reindörfel) 
  3. Die adligen Rittergutsbesitzer im Kreisgebiet. 

Der Hauptbevölkerungsanteil, d.h. die Bauern, Arbeiter und Handwerker hatten keine eigene Vertretung. Aber auch diese Ständeherrschaft wurde durch den absoluten Herrschaftsanspruch der Preußen immer mehr eingeschränkt. Friedrich der Große hatte zwar durch das Edikt vom 15. Januar 1742 die Ständeverfassung aus der österreichischen Zeit für die Zukunft zugesichert, aber anstelle des von den Ständen früher gewählten Landesältesten führte er den Landrat ein, der Verwaltungs- und Regierungschef in einer Person war. Dem Landrat zur Seite standen Beamte, ein Marschkommissar und zwei Kreisdeputierte. Für das Finanzwesen war ein Steuereinnehmer eingesetzt und für das gesamte Gesundheitswesen ein Kreisarzt zuständig. 

Als Exekutivorgane amtierten die Landdragoner. Im Kreis Münsterberg gab es zwei. Sie waren hauptsächlich wie die späteren Landjäger auf den Dörfern im Einsatz. Es gab sie schon in der österreichischen Zeit. 

Die Stein- und Hardenbergschen Reformen mit ihrem Bestreben, den Gemeinden mehr Rechte zu verschaffen, sie begannen um 1812, wurden immer wieder von den herrschenden Schichten, besonders dem Landadel gehemmt. 1827 kam die Landordnung zum Tragen und die Kreistage, bestehend aus den Rittergutsbesitzern, einem Deputierten der Stadt Münsterberg und drei Deputierten der Bauern, wurden gebildet. Einige 1848 durch die fortschrittlichen und freiheitlichen Strömungen der Zeit erreichte Verbesserungen wurden durch die Regierung wieder abgeschafft und 1863 noch einmal die rückständige Verfassung in Kraft gesetzt. Erst nach der Gründung des Kaiserreiches 1871 setzte sich die neue fortschrittliche Kreisordnung durch. Damit begann die Selbstverwaltung in den Gemeinden, wenn auch das Wahlrecht erst viel später den Bürgern mehr Rechte verschaffte. 

Zum Kreis Münsterberg gehörten die Gemeinden Algersdorf, Altheinrichau , Bärdorf, Bärwalde, Belmsdorf, Bernsdorf, Berzdorf, Brucksteine, Deutschneudorf, Dobrischau, Eichau, Frömsdorf, Glambach, Gollendorf, Großnossen, Haltauf, Heinrichau, Heinzendorf, Herbsdorf, Hertwigswalde, Korschwitz, Kraßwitz, Kummelwitz, Krelkau, Kunern, Leipe, Liebenau, Moschwitz, Münchhof, Münsterberg, Neobschütz, Neualtmannsdorf, Neuhaus, Neuhof, Neukarlsdorf, Niederkunzendorf, Niederpomsdorf, Oberjohnsdorf, Oberkunzendorf, Oberpomsdorf, Olbersdorf, Petershagen, Pleßguth, Rätsch, Reindörfel, Reumen, Schildberg, Schlause, Schönjohnsdorf, Tarchwitz, Taschenberg, Tepliwoda, Waldneudorf, Weigelsdorf, Wenignossen, Wiesenthal, Willwitz, Zesselwitz, Zinkwitz. 

Die Stadt Münsterberg mit den 58 Landgemeinden in Zahlen (1931) (1)

Einwohner
8 427
Fläche
34 357 ha
Landwirtschaftliche Betriebe:
3 450
In der Landwirtschaft beschäftigte Personen
13 274
Viehbestand des Landkreises:
Pferde
3 897
Rindvieh
21 280
Schafe
2 038
Schweine
21 650
Ziegen
2 035
Federvieh 79 001
Bienenstöcke 1 843
Industriebetriebe u. Handwerk 965 mit 3 821 Beschäftigten
Handels- u. Verkehrsbetriebe 626 mit 1 498 Beschäftigten